Soziotherapie

Soziotherapie ist eine Form der therapeutischen Unterstützung, die darauf abzielt, Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei zu helfen, sich in ihrem sozialen Umfeld besser zurechtzufinden und ihre Lebensqualität zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf der Verbesserung sozialer Fähigkeiten, der Bewältigung von alltäglichen Problemen und der Förderung einer stabilen sozialen Integration.

Ziele

Die Hauptziele der Soziotherapie sind die Förderung der Selbstständigkeit und die Verbesserung der sozialen Kompetenzen der Patienten. Es geht darum, ihnen zu helfen, besser mit ihrer Umgebung umzugehen und ihre sozialen Beziehungen zu stärken.

Anwendungsbereiche

Soziotherapie wird häufig bei psychischen Störungen wie Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen eingesetzt. Sie kann aber auch Menschen helfen, die Schwierigkeiten haben, sich in ihrem Umfeld oder Familie zurechtzufinden.

Teamarbeit

Oft arbeiten Soziotherapeuten eng mit anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, einschließlich Psychologen, Psychiatern, Sozialarbeitern und Beratern, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.

Langfristige Unterstützung

Der Therapieprozess legt Wert darauf, die erreichten Fortschritte langfristig zu sichern und Rückfälle zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ahaus

Alexandra Rumanzev
Telefon: 0151 420 161 78

Borken / Rhede / Bocholt

Kerstin Schöttler
Telefon: 0159 043 929 10

Infos für Verordner der Soziotherapie

Die Soziotherapie ist eine Leistung, die von bestimmten therapeutisch tätigen Berufsgruppen verordnet werden kann.
Dazu gehören unter anderem Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten, in Ausnahmefällen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen.
Vorraussetzung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Patient erfüllt die entsprechenden Kriterien:

Berufsgruppen, die Soziotherapie verordnen können:

Dazu gehören unter anderem Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in spezifischen Fällen.

Voraussetzung für den Patienten:

Der Patient muss bestimmte psychische Erkrankungen haben, die im ICD-10 unter dem schizophrenen Formenkreis oder der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen fallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verordnung auch bei anderen psychiatrischen Diagnosen erfolgen, z.B. in  Zusammenhang mit relevanten Co-Morbiditäten.

Berücksichtigung des GAF-Werts:

Der GAF-Wert (Global Assessment of Functioning) sollte bei 40 oder niedriger liegen, um die Notwendigkeit für Soziotherapie zu unterstreichen.

Verfahren bei Nichtverordnungsberechtigung:

Ärzte, die nicht zur Verordnung berechtigt sind, können den betroffenen Menschen an einen der o.g. Fach-Kollegen überweisen, der die Soziotherapie verordnen kann/darf. Die verordnenden Ärzte können bei Bedarf auch eine:n Soziotherapeut:in hinzuziehen, um den betroffenen Menschen zu motivieren, eine entsprechende qualifizierte Fachperson aufzusuchen. Die Verordnung über 5 Probestunden Soziotherapie kann auch über den Hausarzt erfolgen.

Für detaillierte Informationen können Sie den Flyer „PraxisWissen Soziotherapie“ herunterladen oder sich auf der Website der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung informieren.

Wenn Sie weitere spezifische Fragen haben oder einen bestimmten Aspekt vertiefen möchten, stehen wir gerne zur Verfügung!

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