Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

– Ihre Sicherheit und Ihr Schutz als Hinweisgeber:in

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiges Gesetz, das Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht oder Fehlverhalten innerhalb einer Organisation melden, umfassend schützt. Es zielt darauf ab, Whistleblower vor negativen Konsequenzen wie Diskriminierung, Belästigung oder beruflichen Nachteilen zu bewahren.

Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland wird der Schutz von Hinweisgeber:innen gestärkt, die auf Missstände hinweisen – sei es in Bezug auf Korruption, Betrug, Sicherheitsverstöße, Umweltverschmutzung oder andere schwerwiegende Vergehen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Anonymität und Vertraulichkeit: Sie können Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften anonym und ohne Angst vor Repressalien melden. Ihre Identität wird geschützt.
  • Schutz vor Benachteiligung: Hinweisgeber:innen dürfen wegen ihrer Meldung nicht benachteiligt werden, sei es durch Kündigung, Herabsetzung oder andere Formen der Diskriminierung.
  • Sicherheit: Wir gewährleisten, dass alle gemeldeten Informationen vertraulich behandelt werden und dass Hinweisgeber:innen vor jeglicher Art von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.

Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz trägt dazu bei, das Vertrauen in unsere Einrichtung zu stärken und sicherzustellen, dass wir auf mögliche Missstände rechtzeitig reagieren können. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um rechtmäßiges und ethisches Verhalten innerhalb der Organisation zu fördern und Schäden für die Allgemeinheit zu vermeiden.

Wie können Sie einen Hinweis abgeben?
Über unser anonymes Hinweisgebersystem auf dieser Webseite haben Sie die Möglichkeit, Verstöße oder Missstände direkt und sicher zu melden. Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Hinweises verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie einen Hinweis abgeben sollen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für weitere Informationen zur Verfügung.

Verantwortliche für Datenschutz und Hinweisgeberschutzbeauftrage
Frau Patricia Ott
Parallelstr. 12 a
48683 Ahaus
02561 448 36 05 (Fax)
0159 / 04097162 (Mobil)

Hinweisgeber-Meldestelle

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